Bedingungen für den Fahrradverleih

FAHRRADVERLEIH – PREISLISTE

STANDARD

1/2 TAG

EURO 9,00

STANDARD

1 TAG

EURO 12,00

STANDARD

2 TAGE

EURO 21,00

STANDARD

3 TAGE

EURO 27,00

STANDARD

4 TAGE

EURO 31,00

STANDARD

5 TAGE

EURO 35,00

STANDARD

6 TAGE

EURO 39,00

STANDARD

7 TAGE

EURO 43,00

KINDERSITZ

1 TAG EURO 4,00
3 TAGE EURO 6,00
7 TAGE EURO 10,00

ELEKTROFAHRRAD

1 TAG

EURO 28,00

MIETUNTERLAGEN

Für die Vermietung von Fahrrädern und Zubehör von Village Camping Joker gelten die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen, die Mietordnung, der Mietvertrag, die Haftungsübernahme, die Mietpreisliste und die Preisliste für Schäden an Fahrrädern und Zubehör, auch „Reparaturkostentabelle“ genannt (alles der Einfachheit halber im Folgenden als „Mietunterlagen“ bezeichnet). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 206/2005, Teil III, Kapitel I, Abschnitt II in seiner geänderten und ergänzten Fassung (Verbrauchergesetzbuch) erstellt.

AUSWEISDOKUMENT

Um ein Fahrrad zu mieten, muss der Mieter (im Folgenden Kunde genannt), der der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs ist, die vom Vermieter (im Folgenden Village Camping Joker genannt) geforderten Identifikations- und Qualifikationsformalitäten mittels eines gültigen Ausweises für die Registrierung erfüllen. Im Falle einer Anfrage von mehreren Parteien kann der Vertrag von einem einzigen Kunden unterzeichnet werden, der jedoch Village Camping Joker die vollständigen Identifikationsdaten aller Kunden mitteilen muss.

MINDERJAEHRIGE

Die Benutzung des Fahrrads ist nur Erwachsenen vorbehalten, es sei denn, der Minderjährige wird von einem Erwachsenen begleitet, der die volle Verantwortung für Schäden übernimmt, die der Minderjährige Dritten zufügt oder die er erleidet.

KAUTION

Bei der Abholung des Fahrrads hat der Kunde eine Kaution in Höhe von 20,00 Euro AUSSCHLIESSLICH IN BAR pro Fahrrad zu hinterlegen, zuzüglich 5,00 Euro für das Schloss, die am Ende des Mietzeitraums nach Überprüfung des Fahrrads und vorbehaltlich etwaiger Schäden gemäß der beigefügten Preisliste zurückerstattet wird.

BESITZ DER VORAUSSETZUNGEN

Die Nutzung eines Fahrrads setzt die körperliche Eignung der Person voraus, die es fahren will. Daher übernimmt der Kunde mit der Unterzeichnung des Mietvertrags und anderer Dokumente die volle Verantwortung, indem er erklärt, dass er über ausreichende körperliche und geistige Fähigkeiten verfügt, um das Fahrrad zu fahren und zu handhaben, und übernimmt daher die volle Verantwortung für Schäden, die durch seine unzureichenden Fähigkeiten entstehen. Village Camping Joker kann den Verleih des Fahrrads an eine Person verweigern, die nicht in der Lage ist, das Fahrrad im Sinne des Verkehrssicherheitsgesetzes oder aus einem anderen berechtigten Grund zu fahren.

ÜBERPRÜFUNG DES ZUSTANDS UND DER FUNKTIONSFÄHIGKEIT DES FAHRRADS

Bei der Übernahme des Fahrrads prüft der Kunde gemeinsam mit Village Camping Joker dessen einwandfreie Funktionsfähigkeit. Mit der Übernahme des Fahrrads erkennt der Kunde an, dass es mechanisch einwandfrei ist, und erklärt, dass er zuvor die volle Funktionsfähigkeit des Fahrrads überprüft hat (eventuelle Mängel müssen bei der Übergabe gemeldet werden) und dass er von Village Camping Joker eine vollständige Beschreibung der Nutzung erhalten hat und diese versteht;

KORREKTE NUTZUNG DES FAHRRADS UND DES ZUBEHÖRS

Der Kunde darf das Fahrrad ausschließlich auf eigene Verantwortung, nur als Transportmittel und in der Art und Weise benutzen, wie es für die Freizeitgestaltung und sportliche Aktivitäten vorgesehen ist. Es ist nicht auf andere übertragbar und darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Das gemietete Fahrrad und das Zubehör sind mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Gewissenhaftigkeit zu benutzen und zu behandeln.

EINHALTUNG DER VERKEHRSVORSCHRIFTEN

Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten und darf das Fahrrad nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Beruhigungsmitteln, Schlaftabletten oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, benutzen. Die Benutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens ist nicht gestattet. Bußgelder für Verkehrsverstöße und etwaige Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrrads/der Fahrräder gehen zu Lasten des Kunden.

KONTROLLEN DES MIETERS

Village Camping Joker kann während der Nutzung der Fahrräder Kontrollen bei den Mietern durchführen und die Rückgabe der Fahrräder verlangen, wenn er Bedingungen für eine unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs feststellt.

HAFTUNGSVERZICHT DES MIETERS

Der Mieter ist bis zur Rückgabe des Fahrrads an Village Camping Joker für das Fahrrad verantwortlich und haftet für alle Schäden, die er bei der Nutzung des Fahrrads an sich selbst, am Fahrrad, an Dritten und an fremdem Eigentum verursacht. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung durch Village Camping Joker.

VERSICHERUNG GEGEN SCHÄDEN UND DIEBSTAHL

Das gemietete Material ist nicht versichert, im Falle einer Beschädigung, eines Totalschadens oder eines Diebstahls wird das betreffende Material dem Kunden zum Marktwert in Rechnung gestellt, wie er in der Preisliste für Schäden an Fahrrädern und Zubehör, auch „Reparaturkostentabelle“ genannt, angegeben ist.

Village Camping Joker ist ausdrücklich von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Unfällen mit Sach- und/oder Personenschäden, die vom Kunden und/oder Dritten verursacht werden, befreit.

MELDEPFLICHT BEI DIEBSTAHL UND SCHADENSABRECHNUNG

Im Falle eines Diebstahls ist der Kunde verpflichtet, den Diebstahl bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und Village Camping Joker eine Kopie der Anzeige zukommen zu lassen. und den Betrag in Höhe des Wertes des gestohlenen Fahrrads und des Zubehörs zu zahlen, der ihm zurückerstattet wird, wenn das Fahrzeug gefunden oder wiedergefunden wird.

RÜCKGABE UND ZEITEN

Bei der Rückgabe des Fahrrads und des Zubehörs stellen Village Camping Joker und der Kunde eventuelle Schäden an den geliehenen und zurückgegebenen Gegenständen fest. Ist der Kunde mit den Feststellungen von Village Camping Joker nicht einverstanden, hat Village Camping Joker das Recht, nach den vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen zu verfahren, insbesondere hinsichtlich der Zahlung von Schadenersatz für beschädigtes oder fehlendes Zubehör und der Kaution.

KÜNDIGUNGSKLAUSEL

Verstößt der Kunde auch nur gegen eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen, des Reglements und des Mietvertrages für das Fahrrad, so ist Village Camping Joker berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das ausgeliehene Fahrrad und Zubehör zurückzunehmen. Mit dem Abschluss des Mietvertrages erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass er gegen die Entscheidung von Village Camping Joker im vorstehenden Absatz keinen Einspruch erheben kann. Der Kunde kann die für ihn relevanten Rechte ausüben.

GERICHTSSTAND

Das im vorliegenden Vertrag geregelte Mietverhältnis und jede andere sich daraus ergebende Beziehung unterliegt dem italienischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus den in der „Mietdokumentation“ geregelten Beziehungen ergeben, ist unbeschadet und unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 33, Absatz 2, Buchstabe u, des Verbraucherschutzgesetzes (Gesetzesdekret. 206/2005), d.h. des Gerichts am Wohnsitz oder Wahldomizil des Verbrauchers, ausschließlich das Gericht von Venedig zuständig.